BFH v. 20.2.2019 - II R 27/16§ 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG ist auch auf Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 2, 2a und 3 GrEStG anwendbar. Das gilt auch dann, wenn zwar der Ersterwerb, nicht aber der Rückerwerb steuerbar ist. Ist zwar der Rückerwerb, nicht aber der Ersterwerb steuerbar,...
Kategorie: Sonstiges
Sechsmonatsfrist des § 66 Abs. 3 EStG bereits bei Festsetzung des Kindergeldes zu beachten
FG Düsseldorf v. 10.4.2019 - 10 K 3589/18 KgDie Sechsmonatsfrist des § 66 Abs. 3 EStG ist bereits bei Festsetzung des Kindergeldes zu beachten. Dies folgt sowohl aus dem Wortlaut der Norm ("gezahlt"), wie er auch Gegenstand der Regelungen in § 64 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und...
Anzeigepflicht bei einer steuerbegünstigten Grundstückseinbringung in eine Gesamthand
BFH v. 15.1.2019 - II R 39/16 Bei einer steuerbegünstigten Einbringung eines Grundstücks in eine Gesamthand ist die Verminderung der Beteiligung eines grundstückseinbringenden Gesellschafters am Vermögen der Gesamthand nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG anzuzeigen, selbst wenn sich dadurch der personelle Gesellschafterbestand der Gesamthand nicht ändert. Der Sachverhalt:Die...
Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Kaufrechtsvermächtnis?
BFH v. 16.1.2019 - II R 7/16Erwirbt der Bedachte durch Vermächtnis das Recht, von dem Beschwerten den Abschluss eines Kaufvertrags über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück zu fordern, unterliegt der Kaufvertrag der Grunderwerbsteuer. Eine Steuerbefreiung nach den Bestimmungen für Erwerbe von Todes wegen scheidet aus. Denn Rechtsgrund des Übereignungsanspruchs ist...
Erlass der Branntweinsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen?
BFH v. 27.2.2019 - VII R 34/17Keine Erstattung einer Branntweinsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen, die nach § 153 Abs. 3 BranntwMonG deshalb entstanden ist, weil der Inhaber einer allgemeinen Verwendungserlaubnis vergällten Branntwein an andere Erlaubnisinhaber abgegeben hat. Die allgemeine Verwendungserlaubnis nach § 44 BrStV umfasst nicht die Abgabe vergällten Branntweins an...
Bachelor und Master trotz zunächst unterbliebener Anzeige des Masterstudiums einheitliche Erstausbildung
FG Münster v. 22.1.2019 - 12 K 3654/17 KgEin Bachelor- und ein Masterstudium können auch dann eine einheitliche Erstausbildung darstellen, wenn die beabsichtigte Aufnahme des Masterstudiums nicht unmittelbar nach dem Bachelorabschluss bei der Familienkasse angezeigt wurde. Der Zeitpunkt, wann der Familienkasse ein Sachverhalt unterbreitet und eine Erklärung/Behauptung abgegeben wird, kann...
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Fahrzeuge der Krankenbeförderung
BFH v. 13.9.2018 - III R 10/18Die Krankenbeförderung i.S.d. § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen befördert werden. Steuerbefreit sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet werden. Der Sachverhalt:Die Klägerin betreibt ein Unternehmen, das Personenbeförderungen (Krankenfahrten) zum...
Kein Kindergeld bei AOK-internem Studiengang zum AOK-Betriebswirt
FG Münster v. 13.12.2018 - 3 K 577/18 KgEin nach Abschluss der Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten aufgenommener AOK-interne Studiengang zum AOK-Betriebswirt ist nicht mehr Teil einer einheitlichen mehraktigen Berufsausbildung, weil er nicht staatlich anerkannt und ohne die Beteiligung staatlicher Stellen konzipiert worden ist. Bei einer mehraktigen Berufsausbildung ist es erforderlich, dass...
Vermittlungsausschuss darf keine eigenen Gesetzeskompromisse ausarbeiten
BVerfG 15.1.2019, 2 BvL 1/09 u.a.Die im Jahr 2004 vorgenommene Änderungen des Biersteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes sowie die 1999 vorgenommene Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes sind verfassungswidrig. Der Vermittlungsausschuss darf eine Änderung der vom Bundestag beschlossenen Vorschriften nur vorschlagen, wenn der Einigungsvorschlag im Rahmen des zugrunde liegenden Gesetzgebungsverfahrens bleibt. Er darf aber...
Zur Einstufung eines Unternehmens als eigenständiges kleines oder mittleres Unternehmen für Zwecke der Stromsteuerentlastung
FG Düsseldorf 28.11.2018, 4 K 1426/17 VE,VSt Zur Einstufung eines Unternehmens als eigenständiges kleines oder mittleres Unternehmen für Zwecke der Strom- bzw. Energiesteuerentlastung müssen die zusammen zu betrachtenden Unternehmen nach Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 des Anhangs der Empfehlung ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten...