FG Berlin-Brandenburg 29.8.2018, 3 K 3278/15 Ein schwarzer Anzug, schwarze Blusen und schwarze Pullover, die sich in keiner Weise von dem unterscheiden, was nach allgemeiner Übung weiter Kreise der Bevölkerung als festliche Kleidung zu besonderen Anlässen getragen wird, sind keine typische Berufskleidung. Dies gilt für alle Berufe, daher auch (und...